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Die Lebenshilfe Gifhorn stellt sich vor

 
Neuausrichtung

Neuausrichtung

Das Ziel der Lebenshilfe Gifhorn ist die Realisierung von Selbstbestimmung für alle Menschen mit Beeinträchtigung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern.

Vorstand Kachel

Mitgliedschaft

Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Rolle der Lebenshilfe Gifhorn in vielen gesellschaftspolitischen Bereichen und unterstützen unsere gemeinnützige Arbeit.

Erste Lebensjahre

Erste Lebensjahre

Bildung ist das elementare Recht jedes Menschen. Ein Recht, das ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung verwirklicht werden muss.

Schule der Zukunft

Schule der Zukunft

Die Schule der Zukunft ist ein neues Zukunftsmodell und setzt damit bundesweit neue Maßstäbe. Wir vereinen unsere Förderschule und zwei Tagesbildungsstätten unter einem Dach.

Assistenz für Erwachsene

Assistenz für Erwachsene

Jeder Mensch braucht ein Zuhause zum Wohlfühlen. Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung und Unterkunft, sondern vor allem Geborgenheit, Privatsphäre und eine liebevolle Gemeinschaft für eine individuelle und selbstbestimmte Lebensqualität.

Teilhabe am Arbeitsleben

Teilhabe am Arbeitsleben

Arbeit und Bildung bieten für jeden Menschen die Möglichkeit, sich mit den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Gesellschaft einzubringen und weiter zu entwickeln.

  
 
 

Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst (QVD)

Unser Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst (QVD) ist ein Bestandteil unserer Leistungen und qualifiziert unsere Leistungsberechtigten für die Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dies wird über das vielfältige Arbeitsangebot in den Werkstätten für Menschen mit Beinträchtigung (WfbM) erreicht.

Dies können sein:

  • Qualifizierung im fachpraktischen Bereich, wie z. B. ein Gabelstaplerschein
  • Kurse zur Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten z. B. Lesefähigkeit, Rechtschreibung
  • Angebote im Bereich der sozialen Kompetenz wie Umgang mit Kunden
  • Feststellung der Eignung und Interesse durch Arbeitserprobungen in verschiedenen Arbeitsbereichen wie Garten- und Landschaftsbau, Holz, Metall oder der Wirtschaftsküche u.v.m.

Die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt stützt sich grundsätzlich auf vier Säulen:

1. Externes Praktikum
Ein externes Praktikum wird anhand von Neigungen, Vorkenntnissen, geografischen Vorgaben und persönlichen Interessen des Leistungsberechtigten akquiriert. Die Praktikumsdauer beträgt im Regelfall 6 Wochen. Eine regelmäßige Betreuung wird durch die QVD-Fachkraft gewährleistet.

2. Ausgelagerter Arbeitsplatz
In diesem Beschäftigungsmodell bleibt der Leistungsberechtigte weiterhin in der Zuständigkeit der WfbM und wechselt in den sogenannten ausgelagerten Arbeitsplatz. Die Fachkraft des QVD ist Ansprechpartner aller Belange. Der Beschäftigungsgeber zahlt an die WfbM eine Vergütung für die Arbeitsleistung des Leistungsberechtigten. Diese wird an den Leistungsberechtigten weitergegeben. Der Zeitraum in diesem Beschäftigungsmodell sollte mindestens 6 Monate betragen, kann jedoch individuell festgelegt werden oder dauerhaft aufrecht erhalten bleiben.

Eine Schule in Isenbüttel zeigt, wie ein inklusives Hausmeister-Team die Aufgaben des Alltags bewältigt. Ein Team mit Zukunft! Wir leiten Sie hier gerne zum Video weiter, damit Sie sich selbst einen EINBLICK in einen ausgelagerten Arbeitsplatz verschaffen können.

3. Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt mit dem Budget für Arbeit
Ein Betrieb des ersten Arbeitsmarktes bietet nach erfolgreichem Praktikum einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag zu tarifvertraglicher Vergütung bzw. dem Mindestlohn an. Dafür erhält er vom Sozialhilfeträger eine Lohnsubvention von bis zu 75% des Arbeitnehmer-Bruttolohns.
Dieses Fördermittel heißt „Budget für Arbeit“ und wird für 2 Jahre bewilligt. Nach Ablauf dieser Frist kann es bei Bedarf verlängert werden. Zusätzlich kann der Leistungsberechtigte, Beratung und Unterstützung zum Erhalt seines Arbeitsplatzes durch Assistenzstunden erhalten.

4. Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt mit dem Budget für Ausbildung
Ein Betriebs des 1. Arbeitsmarktes bietet nach erfolgreichem Praktikum einen sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsgang nach §66 des BBIG an. Hierfür erhält er vom Kostenträger die Erstattung der Ausbildungsvergütung sowie Aufwendungen für die erforderliche Begleitung am Ausbildungsplatz oder der Berufsschule, Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung sowie Fahrtkosten. Die Aufwendungen enden mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss. Dieses Angebot kann sowohl als Ersatzleistung des EV/ BBB oder später im Arbeitsbereich in Anspruch genommen werden.

Info-Flyer liegen hier zum Download bereit:
Flyer BBB Einstieg in den Arbeitsmarkt
Informationen für Interessierte
Informationen für Arbeitgeber
Informationen in Leichter Sprache

 


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