Begleitender Dienst
Der Begleitende Dienst ist ein Bindeglied zwischen allen Abteilungen der Werkstatt. Das Team berät Menschen mit Behinderung, Mitarbeiter, Eltern und rechtliche Betreuer.
Der Begleitende Dienst ist die Schnittstelle zu den Leistungsträgern der WfbM, wie die Agentur für Arbeit, den Rentenversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und sonstigen Institutionen.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Durchführung der Aufnahmeverfahren
- Beratung und Begleitung der persönlichen, sozialen und beruflichen Förderung
- Beratung von Eltern, Angehörigen und rechtlichen Betreuern zu Fragestellungen der Teilhabe am Arbeitsleben
- Pädagogische Beratung und Begleitung der Mitarbeiter
- Koordination von arbeitsbegleitenden Leistungen
In seiner Funktion ist der Begleitende Dienst verantwortlich für die Realisierung der gesetzlichen Anforderungen aus dem BTHG (Bundesteilhabegesetz) zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben.
Wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Bildergalerie