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Hinweisgeberschutzgesetz

Informationen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in der Lebenshilfe Gifhorn

Allgemeines

Was ist eigentlich das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Unternehmen.

Folgende externe Meldestellen gibt es:

Umsetzung in der Lebenshilfe Gifhorn

Um den Anforderungen gerecht zu werden, haben auch wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Ihre Daten werden zu 100% verschlüsselt, Rückschlüsse auf Sie sind nicht möglich. Ihre Meldungen können Sie auch anonymisiert einreichen (bitten denken Sie hier daran, dass wir Sie bei einer anonymisierten Meldung nicht über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren können).

Es erfolgte keine Weitergabe Ihrer Meldung an die Geschäftsführung oder weiterer Gremien der Lebenshilfe Gifhorn.

Die Meldestelle ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Bild Briefkasten

Oder mündlich/persönlich bei:

Danja Baß
Qualitätsmanagementbeauftragte
Tel.: 05371 892 130
Felix Bartz
Leitung IT-Abteilung
Tel.: 05371 892 184

Bitte sehen Sie auf Grund der Datenschutzbestimmungen von einer Meldung per E-Mail ab.


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Lebenshilfe Gifhorn gGmbH - Im Heidland 19 - 38518 Gifhorn - Tel: 05371/892-0 - Fax: 05371/892-119 - E-Mail: info@lebenshilfe-gifhorn.de