Hinweisgeberschutzgesetz

Informationen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in der Lebenshilfe Gifhorn

Allgemeines

Was ist eigentlich das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Unternehmen.

  • Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden müssen seit dem 2. Juli 2023 sichere Hinweisgebersysteme einführen. Das Gesetz gilt auch für Unternehmen im öffentlichen Sektor.
  • Die Meldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und auf Wunsch auch persönlich abgegeben werden.
  • Die interne Meldestelle muss den Hinweisgebenden innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Verstöße gegen das EU-Recht und nationales Recht, insbesondere wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt, die die Gesundheit oder das Leben gefährden.
  • Die Meldestelle muss die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten darüber informieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden, beispielsweise die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde.
  • Unternehmen sind verpflichtet, die Identität der Hinweisgebenden zu schützen und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Unternehmen müssen Informationen über die externen Meldestellen bereithalten.

Folgende externe Meldestellen gibt es:

Umsetzung in der Lebenshilfe Gifhorn

Um den Anforderungen gerecht zu werden, haben auch wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese arbeitet zurzeit noch analog, da die Einführung der nötigen Software noch etwas Zeit benötigt. Ihre Daten werden zu 100% verschlüsselt, Rückschlüsse auf Sie sind nicht möglich. Ihre Meldungen können Sie auch anonymisiert einreichen (bitten denken Sie hier daran, dass wir Sie bei einer anonymisierten Meldung nicht über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren können).

Es erfolgte keine Weitergabe Ihrer Meldung an die Geschäftsführung oder weiterer Gremien der Lebenshilfe Gifhorn.

Die Meldestelle ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Bild Briefkasten

Oder mündlich/persönlich bei:

Danja Baß
Qualitätsmanagementbeauftragte
Tel.: 05371/892-130
Jennifer Förster
Referentin für Organisationsentwicklung
Tel.: 05371/892-111

Bitte sehen Sie auf Grund der Datenschutzbestimmungen von einer Meldung per E-Mail ab.
Derzeit arbeiten wir intensiv für die zeitnahe Umsetzung einer digitalen Meldestelle.


Drucken