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    Die Lebenshilfe Gifhorn stellt sich vor

     
    Neuausrichtung

    Neuausrichtung

    Das Ziel der Lebenshilfe Gifhorn ist die Realisierung von Selbstbestimmung für alle Menschen mit Beeinträchtigung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern.

    Vorstand Kachel

    Mitgliedschaft

    Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Rolle der Lebenshilfe Gifhorn in vielen gesellschaftspolitischen Bereichen und unterstützen unsere gemeinnützige Arbeit.

    Erste Lebensjahre

    Erste Lebensjahre

    Bildung ist das elementare Recht jedes Menschen. Ein Recht, das ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung verwirklicht werden muss.

    Schule der Zukunft

    Schule der Zukunft

    Die Schule der Zukunft ist ein neues Zukunftsmodell und setzt damit bundesweit neue Maßstäbe. Wir vereinen unsere Förderschule und zwei Tagesbildungsstätten unter einem Dach.

    Assistenz für Erwachsene

    Assistenz für Erwachsene

    Jeder Mensch braucht ein Zuhause zum Wohlfühlen. Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung und Unterkunft, sondern vor allem Geborgenheit, Privatsphäre und eine liebevolle Gemeinschaft für eine individuelle und selbstbestimmte Lebensqualität.

    Teilhabe am Arbeitsleben

    Teilhabe am Arbeitsleben

    Arbeit und Bildung bieten für jeden Menschen die Möglichkeit, sich mit den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Gesellschaft einzubringen und weiter zu entwickeln.

      
     
     

    Kompetenzteam Frühförderung und Stützpädagogik

     

    Frühförderung

    Gemeinsam mit Eltern und Erziehern die Entwicklung der Kinder beobachten und begleiten. Im Rahmen der Frühförderung unterstützen wir das Kind besonders in seiner individuellen und selbstbestimmten Persönlichkeitsentwicklung.


    Interdisziplinäre Frühförderung

    Unsere Interdisziplinäre Frühförderung fördert und begleitet Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert sind, bei denen eine Beeinträchtiigung womöglich zu erwarten ist oder bei denen eine Beeinträchtigung bereits festgestellt wurde. Die Grundlage hierfür sind die §§ 53 und 54 SGB IX.

    Zusätzlich bieten wir ergo- und physiotherapeutische Leistungen an. Zur Zeit werden diese Leistungen ausschließlich über Verordnungen der Ärzte mit den Krankenkassen abgerechnet.

    Wir haben das Ziel, gemeinsam mit Ihnen, den Eltern, die Entwicklung ihres Kindes zu beobachten und zu begleiten. Die Entwicklung der Persönlichkeit soll hierbei bestmöglich angeregt und unterstützt werden.

    Die Förderung und Beratung ist für Eltern gedacht, deren Kinder in den ersten Lebensjahren Unterstützung in ihrer Entwicklung brauchen. Der Zeitraum erstreckt sich von der Geburt bis ca. zum vierten Lebensjahr. Die Förderung kann im Elternhaus erfolgen.

    Unser Leistungsangebot:

    • Förderung des Kindes und Beratung der Eltern im häuslichen Umfeld
    • Eltern-Kind-Gruppen in den Räumen der Interdisziplinären Frühförderung
    • Förderung im Wasser

    Die Angebote werden durch den Landkreis Gifhorn finanziert.


    Krippenbetreuung

    Unter der Krippenbetreuung haben wir die heilpädagogische Förderung in Krippen und bei Tagespflegepersonen zusammen gefasst. Hier werden Kinder betreut, bei denen womöglich eine Beeinträchtigung erwartet werden kann, die Entwicklung verzögert ist oder bei denen eine Beeinträchtigung festgestellt wurde.

    Die Kinder werden in ihrer motorischen, sensomotorischen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung unterstützt.

    In der Frühförderung möchten wir Eltern, Krippenmitarbeitende oder Tagespflegepersonen zur Zusammenarbeit anregen, um die Entwicklung der Kinder in ihrer jeweiligen Lebensumwelt bestmöglich zu fördern. Wir wollen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit anregen, sie unterstützen und begleiten. So versuchen wir einer möglichen Entwicklungsverzögerung entgegenzuwirken, eine vorhandene Entwicklungsverzögerung oder Beeinträchtigung sowie deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern.

    Unser Leistungsangebot:

    • Förderung und Begleitung des Kindes in Kinderkrippen oder in der Tagespflege
    • Kind bezogene Beratung der Erzieher und Tagespflegepersonen
    • Beratung der Erzieher in Integrationskrippen
    • Elterngespräche gemeinsam mit den Erziehern oder Tagespflegepersonen

    Die Angebote werden durch den Landkreis Gifhorn finanziert.  


    Fachberatung Krippen

    Unsere Fachberatung "Krippen" ist ein Beratungsangebot für Integrationsgruppen und Einzelintegrationen im Landkreis Gifhorn.

    Unser Leistungsangebot:

    • Beratung von Eltern über integrative Betreuungs- und Fördermöglichkeiten für ihr Kind und Hilfestellung bei der Antragsstellung
    • Beratung von Krippenmitarbeitern über Arbeits- und Fördermöglichkeiten in integrativen Gruppen und Einzelintegrationen
    • Beratung von Krippen-Leitungen und Krippen-Trägern zu allen Fragen der Integration von Kindern mit (drohender) Beeinträchtigung und den entsprechenden Rahmenbedingungen

     


     

    Stützpädagogik

    Die Stützpädagogik ist eine beratende Frühförderleistung für Kinder im Kindergartenalter. Unsere Fachkräfte beraten Eltern und Erzieher von Kindern in Regel-Kindertagesstätten, bei denen Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten vorliegen oder vermutet werden. Darüber hinaus bieten wir Fachberatung in Integrationsgruppen und bei Einzelintegrationen. Dies erfolgt gemäß der Regelungen im regionalen Konzept des Landkreises Gifhorn zur integrativen Arbeit in Kindergärten.

    Ziel der Beratung ist es, eine optimale Betreuung, Förderung und Entwicklung der Kinder in den Gruppen und im häuslichen Rahmen zu erreichen. 

    Unser Leistungsangebot:

    Für Eltern...

    • Beratung über Einwirkungsmöglichkeiten 
    • Beratung über integrative Betreuungs- und Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Antragsstellung

    Für Kindergärten...

    • Beratung von Kindergartenmitarbeitern über Arbeits- und Fördermöglichkeiten auch in integrativen Gruppen und Einzelintegrationen
    • Unverbindlicher Erstberatungstermin
    • Entwicklungsbegleitung z. B. im jeweiligen Kindergarten vor Ort
    • Hilfestellung bei der Antragstellung und Abwicklung der Kostenübernahme durch den Landkreis Gifhorn
    • Beratung von Kita-Leistungen und Kita-Trägern zu allen Fragen der Integration von Kindern mit (drohender) Beeinträchtigung und den entsprechenden Rahmenbedingungen

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