Aktuelle News:


  • Die Lebenshilfe Gifhorn bietet eine flexibel und individuell gestaltbare Begleitung auf dem Weg ins Berufsleben.
  • Um einen Überblick der Möglichkeiten zu schaffen ist dieses Heft entstanden: Flyer BBB | Einstieg in den Arbeitsmarkt
    Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst (QVD)

Unser Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst (QVD) ist ein Bestandteil unserer Leistungen und qualifiziert unsere Leistungsberechtigten für die Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dies wird über das vielfältige Arbeitsangebot in den Werkstätten für Menschen mit Beinträchtigung (WfbM) erreicht.

Dies können sein:

  • Qualifizierung im fachpraktischen Bereich, wie z. B. ein Gabelstaplerschein
  • Kurse zur Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten z. B. Lesefähigkeit, Rechtschreibung
  • Angebote im Bereich der sozialen Kompetenz wie Umgang mit Kunden
  • Feststellung der Eignung und Interesse durch Arbeitserprobungen in verschiedenen Arbeitsbereichen wie Garten- und Landschaftsbau, Holz, Metall oder der Wirtschaftsküche u.v.m.

Die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt stützt sich grundsätzlich auf vier Säulen:

1. Externes Praktikum
Ein externes Praktikum wird anhand von Neigungen, Vorkenntnissen, geografischen Vorgaben und persönlichen Interessen des Leistungsberechtigten akquiriert. Die Praktikumsdauer beträgt im Regelfall 6 Wochen. Eine regelmäßige Betreuung wird durch die QVD-Fachkraft gewährleistet.

2. Ausgelagerter Arbeitsplatz
In diesem Beschäftigungsmodell bleibt der Leistungsberechtigte weiterhin in der Zuständigkeit der WfbM und wechselt in den sogenannten ausgelagerten Arbeitsplatz. Die Fachkraft des QVD ist Ansprechpartner aller Belange. Der Beschäftigungsgeber zahlt an die WfbM eine Vergütung für die Arbeitsleistung des Leistungsberechtigten. Diese wird an den Leistungsberechtigten weitergegeben. Der Zeitraum in diesem Beschäftigungsmodell sollte mindestens 6 Monate betragen, kann jedoch individuell festgelegt werden oder dauerhaft aufrecht erhalten bleiben.

Eine Schule in Isenbüttel zeigt, wie ein inklusives Hausmeister-Team die Aufgaben des Alltags bewältigt. Ein Team mit Zukunft! Wir leiten Sie hier gerne zum Video weiter, damit Sie sich selbst einen EINBLICK in einen ausgelagerten Arbeitsplatz verschaffen können.

3. Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt mit dem Budget für Arbeit
Ein Betrieb des ersten Arbeitsmarktes bietet nach erfolgreichem Praktikum einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag zu tarifvertraglicher Vergütung bzw. dem Mindestlohn an. Dafür erhält er vom Sozialhilfeträger eine Lohnsubvention von bis zu 75% des Arbeitnehmer-Bruttolohns.
Dieses Fördermittel heißt „Budget für Arbeit“ und wird für 2 Jahre bewilligt. Nach Ablauf dieser Frist kann es bei Bedarf verlängert werden. Zusätzlich kann der Leistungsberechtigte, Beratung und Unterstützung zum Erhalt seines Arbeitsplatzes durch Assistenzstunden erhalten.

4. Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt mit dem Budget für Ausbildung
Ein Betriebs des 1. Arbeitsmarktes bietet nach erfolgreichem Praktikum einen sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsgang nach §66 des BBIG an. Hierfür erhält er vom Kostenträger die Erstattung der Ausbildungsvergütung sowie Aufwendungen für die erforderliche Begleitung am Ausbildungsplatz oder der Berufsschule, Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung sowie Fahrtkosten. Die Aufwendungen enden mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss. Dieses Angebot kann sowohl als Ersatzleistung des EV/ BBB oder später im Arbeitsbereich in Anspruch genommen werden.

Info-Flyer liegen hier zum Download bereit:
Flyer BBB Einstieg in den Arbeitsmarkt
Informationen für Interessierte
Informationen für Arbeitgeber
Informationen in Leichter Sprache

 


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