Werkstattrat

Seit vielen Jahren ist der Werkstattrat in der Lebenshilfe Gifhorn aktiv, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Er setzt sich aus acht festen und zwei stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder sind Mitarbeiter der Werkstätten oder aus dem Berufsbildungsbereich.

Im Jahr 2001 trat die Werkstättenmitwirkungsverordnung in Kraft. Durch die Verordnung wurde das Mitwirken des Werkstattrates bundesweit gesetzlich geregelt.

Das Aufgabenfeld des Werkstattrates ist sehr weitläufig. Im Mittelpunkt steht allerdings die Interessenvertretung der Beschäftigten. Dafür nehmen einzelne Mitglieder des Werkstattrates an unterschiedlichen Gremiensitzungen teil.

Damit das Mitwirkungs- und Informationsrecht ausgeführt werden kann, trifft sich der Werkstattrat alle vier Wochen mit der Werkstattleitung.

Durch die Teilnahme an Fortbildungen und Schulungen soll die Arbeit der Interessenvertretung für Beschäftigte immer auf dem neuesten Stand gehalten werden.


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Ausgabe-April 2022 | von Selbstvertretern für Leistungsberechtigte - PDF-Dokument


Persönlicher Bericht des Werkstattrates:

„Unser Werkstattrat besteht aus acht festen Mitgliedern und zwei Vertretern aus dem Berufsbildungsbereich. Es gibt einen gemeinsamen Werkstattrat für alle Werkstätten der Lebenshilfe Gifhorn. Es gibt auch vier Ersatzmitglieder (Nachrücker). Wenn man Urlaub hat oder krank ist, muss ein Nachrücker eingeladen werden. Das mussten wir erst lernen. Wir mussten noch viel mehr lernen. Zum Beispiel: Die Vertrauensperson ist nicht der Briefträger des Werkstattrates. Jedes Mitglied hat seine Aufgaben. Diese sind sehr vielfältig. Es gibt die Lohnkommission, Essenausschuss, Arbeitssicherheit, die Lebenshilfe-Zeitung „Drin & Drum“ und vieles mehr. Zweimal im Jahr gibt es ein Treffen mit der Geschäftsführung. Aber vor allen Dingen haben wir ein offenes Ohr für unsere Kollegen. Wir führen zweimal im Jahr eine Beschäftigtenversammlung durch. Auch regelmäßige Gruppenbesprechungen finden statt. Laut Bundesteilhabegesetz hat sich die Mitwirkung und Mitbestimmung verändert, so dass sich die Arbeit des Werkstattrates vermehrt hat. Wir haben erstmalig echte Mitbestimmungsrechte. Ebenfalls findet bei Bedarf ein Austausch mit dem Betriebsrat und den Vorständen statt. Der Werkstattrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten unter neuen gesetzlichen Anforderungen. Sicherlich werden uns dabei auch einmal Fehler passieren. Aber Übung macht den Meister.“

Es sind folgende Fotos zu sehen
Foto Lieselotte Brenner
Foto Christopher Duensing
Foto Imke Heumann
Foto Sabrina Jodjohn
Foto Birgitt Laske
Foto Jan Rammler
Foto Monika Reitmeier
 

Hier finden Sie die "Leipziger Erklärung" für Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen vom 31. August 2019 zum Herunterladen als PDF-Datei.

Selbstvertretung hat ein Gesicht. Oder besser: viele Gesichter! Zur "Galerie der Selbstvertretung" gelangen Sie hier: https://www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/kampagne/motive/


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