Frauenbeauftragte
Gemeinsam mit der Wahl des Werkstattrates können die Mitarbeiterinnen von Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung (WfbM) auch eine Frauenbeauftragte wählen. Gemäß § 39a der Werkstättenmitwirkungsverordnung soll die Frauenbeauftragte die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstattleitung vertreten, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.
Unser Frauenbeauftragten liegt das Wohl der Frauen in unseren Werkstätten sehr am Herzen.
Ihre Aufgaben sind:
Unterstützt wird unsere Frauenbeauftragte von einer Assistentin. |
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Exklusiv | Die Magazine
Ausgabe-April 2022 | von Selbstvertretern für Leistungsberechtigte - PDF-Dokument
Nadine Lambrecht (Frauenbeauftragte) und Theresa Wolter (stellv. Frauenbeauftragte)
Selbstvertretung hat ein Gesicht. Oder besser: viele Gesichter! Zur "Galerie der Selbstvertretung" gelangen Sie hier: https://www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/kampagne/motive/.