Frauenbeauftragte

Gemeinsam mit der Wahl des Werkstattrates können die Mitarbeiterinnen von Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung (WfbM) auch eine Frauenbeauftragte wählen. Gemäß § 39a der Werkstättenmitwirkungsverordnung soll die Frauenbeauftragte die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstattleitung vertreten, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.

Unser Frauenbeauftragten liegt das Wohl der Frauen in unseren Werkstätten sehr am Herzen.

 Ihre Aufgaben sind:
  • den Frauen bei Problemen zu helfen
  • sich für die Frauen stark zu machen
  • den Frauen zu zuhören
  • den Frauen zu helfen, wenn es z.B. zu Belästigungen, sexuellen Übergriffen oder Gewalt kommt
  • zu unterstützen und Gesprächsangebote anzubieten
  • Frauen über ihre Rechte zu informieren
  • Tipps und Informationen bereit zu stellen

Unterstützt wird unsere Frauenbeauftragte von einer Assistentin.

               

Exklusiv | Die Magazine 

Ausgabe-April 2022 | von Selbstvertretern für Leistungsberechtigte - PDF-Dokument


Es sind folgende Fotos zu sehen
Foto: Nadine Lambrecht
Theresa Wolter
Theresa Wolter (Foto folgt)
stellv. Frauenbauftragte

Nadine Lambrecht (Frauenbeauftragte Werkstatt) und Theresa Wolter (stellv. Frauenbeauftragte Werkstatt)


Orange Days - sie machen den Frauen Mut!

Lesen Sie hier den Bericht zu den Orange Days 2023

Vorderseite

Rckseite


Hier finden Sie die "Leipziger Erklärung" für Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen vom 31. August 2019 zum Herunterladen als PDF-Datei.

Selbstvertretung hat ein Gesicht. Oder besser: viele Gesichter! Zur "Galerie der Selbstvertretung" gelangen Sie hier: https://www.lebenshilfe.de/selbstvertretung/kampagne/motive/


Drucken