Aktionstage Prävention von Gewalt

... in den Werkstätten der Lebenshilfe Gifhorn

Der Schutz unserer Leistungsberechtigten (Menschen mit Beeinträchtigungen) vor Gewalt ist eine der grundlegenden Aufgaben der sozialen Arbeit. Der Auftrag leitet sich, zusätzlich zu Festlegungen in den Grundrechten, der UN-Behindertenrechtskonvention, den Schutzpflichten aus SGB VIII und SGB IX, dem Völkerrecht usw., auch aus einer berufsbezogenen Ethik und einem berufsbezogenen Wertesystem ab.

Doch überall dort, wo Menschen mit Menschen arbeiten, und vor allem dort, wo Abhängigkeitsverhältnisse bestehen, kann es trotz dessen zu grenzverletzendem Verhalten, zu Übergriffen oder sogar zu Gewalt in Form von strafrechtlich relevantem Verhalten kommen.

Seit 01.01.2022 ist mit § 37a SGB IX eine bundesgesetzliche Regelung in Kraft, die Leistungserbringern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder auferlegt. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Damit wird die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt.

Die Lebenshilfe Gifhorn hat Standards festgelegt und Maßnahmen ergriffen, um gute Arbeit für und mit Menschen zu ermöglichen und so Gewalt zu verhindern, denn unsere Einrichtung soll ein Kompetenzort und kein Tatort sein. Dazu wurde ein Konzept von den Fachbereichsleitungen Teilhabe am Arbeitsleben, weiteren Teilnehmer*innen aus dem Bereich Soziale Arbeit, von Psychologen sowie den Gremien Werkstattrat und Frauenbeauftragten entworfen. Seit Februar 2023 wurden die ersten Mitarbeitenden geschult und insgesamt vier Personen zu Gewaltschutzbeauftragten benannt. Nach einem Jahr wurde das Konzept überprüft und feste Regeln zur Bearbeitung geschaffen. Auch die Übersetzung des Konzepts in leichte Sprache wurde realisiert, es entstand ein umfangreiches 53 Seiten starkes Handout, in ursprünglicher Form sind es 15 Seiten.

Die Schulung der Leistungsberechtigten erfolgte seit Oktober 2023 und endete jetzt mit den Aktionstagen vom 23.04. bis 25.04.2024. In dieser Zeit wird es zahlreiche aufklärende Vorträge geben. Weiter sind viele spannende, aktive Mitmachstationen, u.a. der Polizei Gifhorn, geplant. Filme, Quiz und Goodies, wie Schlüsselanhänger, um das pädagogische Methodenpool greifbar zu machen, dürfen natürlich nicht fehlen.

Der größte Dank geht an alle Beteiligten, die fleißig an der Entwicklung und der Umsetzung des Konzeptes mitgearbeitet haben. Ohne so viel Engagement und kreative Ideen von allen, wären die Aktionstage so nicht möglich gewesen. Wir sind sehr stolz auf alle sowie auf unsere gut geplanten und durchgeführten Ausarbeitungen des Gewaltschutzkonzeptes. Jetzt geht es darum, eine Kultur der Gewaltfreiheit sowie des Gewaltschutz zu etablieren und zu leben. 

 Foto Aktionstag Gewaltschutz Mitglieder aus dem Werkstattrat, eine Frauenbeauftragte und die Fachbereichsleitungen Teilhabe am Arbeitsleben präsentieren den Info-Stand zum Thema "Cyber-Mobbing"

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© Lebenshilfe Gifhorn


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